Stripper und Stripperin unserer Gogo Agentur.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Grundlage eines Vertragsverhältnisses ist der dementspechende Veranstaltungsvertrag, in welchem die vereinbarten Leistungen sowie die Bezahlung schriftlich festgehalten sind ebenso wie ergänzend diese AGB sofern im Vertrag zur Veranstaltung keine hiervon abweichende oder zusätzliche Regelung vereinbart wurde. Die erstellten Angebote von Hot-Show-Events sind freibleibend. Ein Auftrag kommt auf der Grundlage eines mündlichen geschlossenen Vertrages oder auf Grundlage eines Kostenvoranschlages zustande. Ein Auftrag eines Auftraggebers gilt erst durch eine schriftliche Bestätigung von Hot-Show-Events als angenommen. Der jeweilige Auftraggeber gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Hot-Show-Events mit der unverzüglichen Durchführung der vereinbarten Leistung, das heißt vor Ablauf der etwaig eintretenden Widerrufsfrist beginnt. Ein eventuell zustehendes Widerrufsrecht erlischt dadurch gemäß § 312d Absatz 3 Ziffer 2 BGB.

Für die ordnungsgemäße Absicherung der gebuchten Künstler/innen durch qualifiziertes Personal gegen eventuelle Übergriffe jeglicher Art von Gästen und/oder sonstigen Personen in seiner Obliegenschaft während der jeweiligen Veranstaltung ist der Auftraggeber verantwortlich. Das jeweilige Personal muss den Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der gebuchten Künstler/innen vom Verantwortlichen für diese Veranstaltung in jedweder Form gewachsen und autorisiert sein. Kann der Veranstalter dies nicht sicherstellen, stellt Hot-Show-Events entgeldpflichtig geeignetes Personal zur Verfügung.

Hot-Show-Events unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Auftraggebern. Gewerbliche Auftraggeber erhalten eine Rechnung nach § 19 Absatz 2 UStG. (MwSt ausweisbar). Abgerechnet wird im Regelfall am Veranstaltungsort mit der/dem zur Abrechnung berechtigte/n Künstlerin/en bzw Küstler/n.

Spätestens 30 (dreißig) Tage nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug.
Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent per Anno über dem aktuellen Basiszinssatz der europ. Zentralbank gelten als vereinbart. Zudem sind sämtliche sonstigen Aufwendungen und Kosten, die mit einem etwaigen Zahlungsverzug verbunden sind, wie beispielsweise zu der zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufene Mahngebühren sowie Eintreibungskosten bis zu der aktuellen gesetzlichen Höchstgrenze vom Auftraggeber zu ersetzen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungrechtes darf seitens des Auftraggebers auschließlich mit unbestrittenen und rechtskräftig gerichtlich bereits festgestellten Forderungen erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine Privatperson, so ist Hot-Show-Events dem Vertrag für die Veranstaltung entsprechend lediglich Vertragsmittler. Somit wird dem Auftragggeber keine Rechnung von Hot-Show-Events ausgestellt, sondern er rechnet selbst mit dem/den Künstler/n ab. In dem Fall obliegt die Rechnungslegung dem Künstler.

Hot-Show-Events gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Veranstaltung. Wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson handelt dann lediglich die Künstler-Vermittlung. Der Auftraggeber muss Beanstandungen sofort während der laufenden Veranstaltung mündlich äußern, und für den Fall dass die Beanstandung aufrechterhalten wird, jene spätestens innerhalb 3 Tagen schriftlich mit einer Begründung zu wiederholen. Wenn die Reklamationen rechtzeitig und berechtigt erfolgen steht dem beanstandenen Auftraggeber, falls dies angesichts der Art und Weise der in Auftrag gegebenen Leistung ausführbar ist, ein Recht auf Besserung der Leistungen durch Hot-Show-Events zu. Vor einer Preisminderung oder Wandlung hat im Falle einer Gewährleistung eine Verbesserung den Vorrang. Ersatzansprüche und Beanstandungen können insofern nur innerhalb der Dauer der laufenden Veranstaltung zur Geltung gebracht werden. Hot-Show-Events ist von jeglichen Ansprüchen und Haftungen frei, die nicht auf eine Organisation und Beschaffung von notwendigen versicherungsrelevanten und bautechnischen Leistungen zurückgeführt werden können.

Dies gilt insbesondere für erforderlichen Leistungen, die der Auftraggeber in Eigenregie realisiert. Für den Fall dass der/die gebuchte Künstler aus unvorhersehbaren Umständen den Job nicht ausführen kann ( höhere Gewalt, Krankheit ) obliegt die Wahl von adäquaten Ersatzkünstlern/innen, welche für jene Art der Unterhaltung angedacht ist, in dem Ermessen von Hot-Show-Events. Wenn während der Show eines/r Künstlers/in etwas ungewollt beschädigt werden sollte, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Rolle spielten, haftet weder der Künstler noch Hot-Show-Events.

Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, daß der Auftraggeber, den abgeschlossenen Vertrag bis zu 2 Wochen vor dem Tag der Buchung kostenfrei stornieren kann. Eine Auftragsstornierung nach der 2. Woche, vor dem Tag der Buchung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Stornogebühr beläuft sich auf 50% der ursprünglich vereinbarten Gage. Die Auftragsstornierung am Tag der Buchung ist hingegen nicht möglich. Daraus resultiert dass die ursprünglich vereinbarte Gage in diesem Fall in vollumfänglicher Höhe fällig wird. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden vorliegt.

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Hot-Show-Events und dem Auftraggeber sowie auf den ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertrag und der daraus resultierenden Vor- oder Nachwirkungen ist alleinig deutsches Recht anzuwenden.